Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

16. Medien und Kommunikation

94.036 Postverkehrsgesetz. Änderung
Loi sur le service des postes. Modification

Botschaft: 20.04.1994 (BBl II, 873 / FF II, 853)

Ausgangslage

Aufgrund der vom Nationalrat am 3. März 1992 als Postulat überwiesenen Motion Cottier wurde eine interdepartementale Arbeitsgruppe EVED/EFD beauftragt, Art, Umfang und Notwendigkeit der gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) der PTT-Betriebe zu prüfen.

Die von den PTT-Betrieben erbrachten GWL sind wegen der betriebswirtschaftlich problematischen Mischrechnung zwischen Post und Telecom, aber auch zwischen einzelnen Dienstleitungen, zu einer untragbaren Last geworden.

In ihrem Schlussbericht schlägt die Arbeitsgruppe EVED/EFD für den Zeitungs- und Zeitschriftentransport das sogenannte "Drittelsmodell mit Opfersymmetrie" vor. Demnach haben die PTT-Betriebe durch Rationalisierungsmassnahmen und die Rückgewinnung von Verkehr das Defizit von 269 Millionen Franken um 90 Millionen Franken zu reduzieren. Einen weiteren Drittel erbringen die Verleger über eine Erhöhung der Transporttaxen. Der verbleibende Rest, das heisst 90 Millionen Franken, ist als eigentliche GWL zu betrachten, welche vom Bund abgegolten werden. Beim erwähnten Tarifmodell steht das Tarifkriterium "Erscheinungshäufigkeit" im Vordergrund. Es wird ergänzt durch die Kriterien Gewicht, Auflage, Format und Textanteil. Die Taxen nehmen mit zunehmender Erscheinungshäufigkeit ab.

Verhandlungen

NR 15.12.1994 AB 1994, 2408
SR 22.03.1995 AB 1995, 394
NR/SR 24.03.1995 Schlussabstimmungen (141:15 / 42:2)

Der Nationalrat stimmte dem revidierten Postverkehrsgesetz mit 103 zu 22 Stimmen zu. Ein Rückweisungsantrag Luzi Stamm (R, AG) war zuvor abgelehnt worden.

Hollenstein (G, SG) unterlag mit ihrem Minderheitsantrag, auch Publikationen gemeinnütziger Institutionen seien verbilligt zu transportieren, knapp mit 75 zu 73 Stimmen. Einen Antrag Baumbergers (C, ZH), der zusätzlich noch die Publikationen der im Parlament vertretenen Parteien vergünstigt haben wollte, wurde ebenfalls abgelehnt. Vollmer (S, BE) verlangte in seinem Antrag, dass die Taxverbilligung nur gewährt werden sollte, wenn die Zeitung neben Kriterien wie Auflage, Erscheinungshäufigkeit und Gewicht bestimmte publizistische Anforderungen erfüllt. Mit 98 zu 50 Stimmen lehnten der Rat jedoch den Antrag ab. Wick (C, BS) blieb mit seinem Antrag nur Zeitungen mit einer Auflage bis zu 40000 Exemplaren von der Verbilligung profitieren zu lassen ebenfalls erfolglos. Der Nationalrat stimmte hingegen einem Antrag Seiler (V, BE) zu, der ganz allgemein die Taxverbilligung der abonnierten Regional- und Lokalpresse sowie Zeitschriften zubilligen wollte. Der Nationalrat weigerte sich, den Bundesbeitrag im Gesetz auf maximal 90 Mio. Franken festzulegen. Der Bund soll nach dem Willen des Rates seinen Beitrag nach Massgabe der ungedeckten Kosten jährlich festlegen. Ein diesbezüglicher Minderheitsantrag Fischer (R, AG) wurde mit 89 zu 60 Stimmen angenommen.

Der Ständerat stimmte der Änderung des Postverkehrsgesetzes mit 30 : 0 Stimmen zu. Die Vorlage war unbestritten. Verschiedene Votanten brachten Vorbehalte an. Büttiker (R, SO) stellte fest, dass das Drittelsmodell faktisch bereits überholt sei. Danioth (C, UR) befürchtete eine Bevorzugung der grossen Titel und legte eine Wort für die gemeinnützigen Institutionen ein. Schiesser (R, GL) sprach von "ruinösen Tarifaufschlägen" bei kleineren Zeitungen. Bundesrat Ogi bezeichnete die Lösung des Problems als dringend. Der Bundesrat werde die Reduktion der nutzniessenden Titel sehr sorgfältig prüfen. Vorzugstaxen für gemeinnützige Organisationen kämen aber nicht in Frage. In der Detailberatung schloss sich der Ständerat den Beschlüssen des Nationalrates an.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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